Folge 108 - Gesetzliche Bilanzvermerke
Bereits im letzten Beitrag stellte Peter Schaaf die Grundsätze zur Erstellung von Jahresabschlüssen vor, die von der Steuerberaterkammer aufgestellt und veröffentlicht wurden. In diesem Beitrag erläutert der Unternehmensberater, welche Plausibilisierungshandlungen vom Bilanzersteller je nach erteiltem Vermerk durchgeführt werden müssen. Er geht dabei unter anderem auf die Jahresabschlüsse mit Bonitätsbeurteilung aber auch auf Abschlüsse mit dem Vermerk „mit umfassenden Beurteilungen“ ein.
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